Das neue Verhalten – der
Problemlösungsvorschlag – wird nun erprobt:
a) Wenn
die Anwendung zu einer Lösung führt, tritt zum ersten Mal der Lernbesitz (=
Wirksamkeit der Veränderung) hervor.
b) Wenn
die Wiederholung nicht zur Lösung führt, kann der Lernprozess bei der dritten
Phase wieder neu aufgenommen werden, wobei die während des ersten
Lösungsversuchs veränderten Fähigkeiten in den neuen Versuch einer Problemlösung
einbezogen werden. Eine solche Wiederholung wird normalerweise als Üben bezeichnet. Dabei
bleibt unbestimmt, ob die Veränderungen des vorangegangenen Übens dem weiteren
Lösungsprozess förderlich sind, ob Üben ein - idealtypisch gedacht -
spiralförmiges Annähern an die Lösung ist oder ob das Üben dem weiteren
Lösungsprozess nicht dient oder ihn gar behindert.
Beim Üben kann zwar auch gelernt werden,
aber es wurde noch nicht
der Lernzweck - die Lösung für das Problem - erreicht. Aus dieser
Perspektive ist Üben der Ausdruck eines noch nicht abgeschlossenen
Lernprozesses. Diese Ausführungen zum Üben machen deutlich, dass der
Entscheid, ob Lernen stattgefunden hat mit einer Bewertung einhergeht, was
das Lernziel ist.
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